IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus

In unserer Arbeit gegen Antisemitismus sind wir immer wieder mit Unsicherheiten, etwa von Workshop-Teilnehmer*innen, konfrontiert, was unter dem Begriff Antisemitismus verstanden werden kann. Oft wird der Antisemitismus nicht als eigenes Phänomen begriffen, sondern lediglich als eine spezifische Form des Rassismus. Mitunter wird der Antisemitismus überhaupt nicht als Diskriminierungsform erkannt. Dies gilt vor allem für den israelbezogenen Antisemitismus. Umso wichtiger ist es, mit differenzierten und verlässlichen Definitionen arbeiten zu können, mit denen das Phänomen des Antisemitismus gut umschrieben wird. Eine solche Definition unterstützt nicht nur uns in unserer politischen Bildungsarbeit, sondern eignet sich auch zum Einsatz in Schulen, Polizeibehörden und Justiz und anderen staatlichen Einrichtungen.
Wir freuen uns daher, dass die Europäische Kommission und die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) heute das von ihnen veröffentlichte „Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus“ vorstellt, auf das wir hiermit aufmerksam machen wollen. Wir teilen außerdem die dazugehörige Stellungnahme vom Bundesverband RIAS e.V.

Die Stellungnahme vom Bundesverband RIAS e.V. können Sie hier als PDF herunterladen.

Außerdem gelangen Sie hier zum „Handbuch zur praktischen Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus“.