Wir möchten gerne auf das am 25. Juni 2026 veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes hinweisen.
Die GFF hat rund 2,9 Millionen Social-Media-Posts, 77.000 Parlamentsdokumente und 55.000 Pressemitteilungen der AfD ausgewertet und nach wissenschaftlichen Maßstäben juristisch untersucht. Das erste umfassende Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD kommt zu dem Ergebnis: Ja, die AfD ist verfassungswidrig und könnte verboten werden.
Das Rechtsgutachten im Volltext ist abrufbar unter www.afd-gutachten.de. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zur Auswertung, inklusive anschaulicher Infografiken. Es gibt dort zudem die Möglichkeit, für die GFF zu spenden und Abgeordnete per Mail(vorlage) zu kontaktieren, um sie dazu zu bewegen, sich mit der Untersuchung der GFF zu befassen und ein Verbotsverfahren in die Wege zu leiten.
Direkt lesen und herunterladen – und gerne weiterverbreiten – können Sie die Zusammenfassung des Rechtsgutachtens hier:

